Genealogie der Kobenzer Familie Teil 1
Eine
Margarete
von
Enschringen
(gest.
1551)
war
mit
Franz
von
Liebenstein
(gest.
1558)
verheiratet.
(die
Burgen
die
"Feindlichen
Brüder"
waren
im
Besitz
der
von
Sterrenberg
und
von
Liebenstein
bei
Kamp-Bornhofen).
Ihr
Doppelgrabdenkmal
ist
Bestandteil
der
Kanzel
in
der
Pfarrkirche
St.
Nikolaus
in
Kamp.
Die
von
Enschringen
und
von
Ufflingen
besaßen
Besitzungen
aus
dem
Manderscheider
Lehen.
So
auch
den
Hof
Panteberg
mit
59
Morgen
Ländereien.
Dieser
freiadlige
Hof
liegt
im
Herzogtum
Luxemburg
und
gehörte
zum
Rittergut
Ufflingen.
dieser
Hof
war
ein
Lehen
der
Söhne
und
Töchter
der
Grafen
von
Manderscheid.
Von
diesen
kam
er
an
die
von
Enschringen,
von
denen
an
die
von
Benzeradt
und
von
jenen
1719
durch
Kauf an den Weihbischof von Eyß.
Matthias
von
Eyss
wurde
am
20.
November
1667
von
Kaiser
Leopold
I.
in
den
Reichsadelstand
erhoben.
Eine
Copie
des
Adelsdiploms,
dessen
Original
sich
im
Besitz
des
Kaufmanns
Freiherr
Jakob
von
Eyss
in
Niederlahnstein
befindet,
liegt
im
Coblenzer
Staatsarchiv.
Das
den
Herren
von
Eyss
verliehene Wappen wurde oben schon beschrieben.
Kinder:
1.
Antonius von Eyss,
geb. September 1640 in Vallendar, gestorben 27. Mai 1702, heiratete in Vallendar Maria Theresia von Ufflingen;
2. Nikolaus von Eyss
3. Clarissini von Eyss, getauft 12.3.1645 in Vallendar
4. Elisabetha von Eyss, getauft 10.4.1647 in Vallendar.
Anton(ius) von Eyss,
Sohn
von
Matthias
von
Eyss,
geboren
im
September
1640
in
Vallendar
war
Bürgermeister
und
Schultheiß
in
Vallendar
und
mit
Maria
Susanna
Theresia
von
Ufflingen
vermählt.
Letztere
war
eine
Tochter
des
Joh.
Heinr.
von
Ufflingen
und
der
Barbara
Philippi.
Diese
noch
viel
ältere
adlige
Familie
v.
Ufflingen
aus
Luxemburg
hatte
im
Großoheim
der
Frau
von
Eyss,
geb.
von
Ufflingen,
dem
Martinsstift
in
Münstermaifeld
schon
1622
-
1641 einen Dekan geschenkt, der ebenfalls Johann Heinrich von Ufflingen hieß. Anton von Eyss hatte mehrere Kinder:
Matthias oder Joannes Henricus,
getauft 23.7.1669 in Vallendar (siehe unten)
Joannes Matthias, getauft 5.3.1671 in Vallendar
Veronica, getauft am 22.10.1672 in Vallendar
Anna Elisabetha, getauft am 23.9.1674 in Vallendar.
Conradus, getauft 8.3.1677 in Vallendar
Maria Bernarda Margaretha, getauft 9.11.1681 in Vallendar, gest. nach 1719, heiratet am 6.9.1706 in Vallendar Gerhard Antonius Jacobi
Johannes Petrus, getauft am 8.6.1684 in Vallendar
Henricus Ernestus, getauft 13.7.1687 in Vallendar, gestorben 4.9.1699
Philipp Jakob
, getauft im Januar 1692 in Vallendar (siehe unten)
Nikolaus
von
Eyss
,
Antons
Bruder,
war
mit
Timotea
Limbach
vermählt.
Dieser
Eheleute
Kinder
Maria
Veronika,
Johanna
Gertrud
und
Konrad
verkauften am 10. Juli 1722 die ihnen von mütterlicher Seite zugefallenen Güter in Weitersburg.
Philipp
Jakob
von
Eyss
,
Sohn
von
Anton
von
Eyss,
vermählte
sich
mit
Deliana
Maria
von
Kaysersfeld,
zu
deren
Vorfahren
die
adligen
Familien
von
Hogendorf
und
von
Both
gehören.
Er
war
1729
Hofkammerrat
der
kurtrierischen
Hofkammer
in
Ehrenbreitstein,
wo
er
in
den
Kämpfen
zwischen
der
Bürgerschaft
und
der
kurtrierischen
Regierung
vermittelnd
wirkte.
Er
wohnte
in
Vallendar,
während
sein
Mithofrat
Edmund
von
Kehin
in
der
Kirchstrasse
zu
Ehrenbreitstein
wohnte,
der
Miterbauer
der
kurfürstlichen
beiden
Cameralhäuser
geworden
war.
Herr
Hoffrath
von
Eyß
in
Coblentz/
welcher
im
Jahr
1732
nach
allerhand
umbsonst
angewendeten
Mittelen
mit
einem
schmertzhafften
Armb/
und
2.
steiff
eingekrümbten
unbeweglichen
Fingeren
an
der
lincken
Hand/
nach
Sayn
gekommen/
mit
Beicht/
Communion/
und
Opfer
den
H.
Armb
verehret/
von
Sayn
aber
ohne
Schmertzen
nach
Haus
gegangen/
und
sein
2
Finger
gleich
den
anderen
wieder
beweglich
bekommen.
Er
selbst
jetzo
noch
im
Leben
wird
Jedermann
danckbahrliche
Zeugnis
hiervon
geben
(Internet).
Sohn:
Johann
Matthias
Heinrich
Franz
Anton
Adam
von
Eyss,
geboren
am
11.
Mai
1727.
Noch bedeutender als Philipp Jakob war dessen älterer Bruder Bischof Johann Matthias, der bekannte Weihbischof von Trier.
Johannes Matthias von Eyss,
Weihbischof von Trier
Johannes
Matthias
von
Eyss
füllte
seine
Aufgabe
als
Weihbischof
und
die
ihm
zugefallene
Rolle
so
überragend
aus,
daß
er
fast
in
die
Geltung
des
eigentlichen
Landesvaters
hineinwuchs
und
einen
Beliebtheitsgrad
erlangte,
der
ihm
zum
Gegenstand
von
Sagen
und
Legenden
werden
ließ.
Es
war
zudem wohl nicht nur barocke Übertreibung, wenn ihn mancher seiner Pfarrer wie einen Heiligen verehrte.
Johannes
Matthias
wurde
am
23.
Juli
1669
in
Vallendar
als
Sohn
des
kurtrierischen
Schultheißen
Anton
von
Eyss
und
der
Maria
Susanna
Theresia
von
Ufflingen
geboren
(an
anderer
Stelle
wird
für
das
Geburtsdatum
der
5.
März
1671
angegeben).
Der
Großvater
Matthias
war
am
20.
November
1667
von
Kaiser
Leopold
I.
in
den
Reichsadelsstand
erhoben
worden,
die
Mutter
entstammte
einem
alten
luxemburgischen
Adelsgeschlecht.
Beide
Familien
stellten
für
den
trierischen
Dienst
eine
Reihe
vorzüglicher
Kleriker
und
Beamter.
Ein
Bruder
Konrad,
Kanoniker
in
Münstermaifeld,
diente
Johannes Matthias zeitweise als Kaplan, eine Schwester wurde Nonne im Kloster Stuben.
Schon
als
Knabe
zeigte
er
hervorragende
Talente.
Seine
Gymnasialstudien
vollendete
er
mit
hohen
Auszeichnungen
am
Gymnasium
der
Jesuitenpatres
in
Coblenz,
denen
er
ein
steter
Freund
blieb.
Nach
Gymnasialstudien
bei
den
Jesuiten
in
Koblenz
und
Köln
besuchte
Johannes
Matthias ab Mai 1687 die Universität Köln, dann die in Löwen, wo er mit dem kanonistischen Doktorgrad abschloss.
Nach
den
üblichen
Studienreisen
durch
halb
Europa
sammelte
er
sich
nicht
nur
Menschenkenntnisse
und
ausgedehntes
Wissen,
sondern
auch
eine
große
und
reichhaltige
Bibliothek.
Er
scheint
spätestens
1701
beim
trierischen
Generalvikariat
tätig
geworden
zu
sein,
wo
er
für
den
Generalvikar
Johann
Peter
Verhorst
unter
anderem
die
Konzepte
im
Jurisdiktionsstreit
mit
dem
Luxemburger
Provinzialrat
anzufertigen
hatte
und
das
Archiv
beziehungsweise
die
Registratur
führte.
Relativ
spät,
erst
im
März
1703,
ließ
er
sich
innerhalb
von
sechs
Tagen
durch
Verhorst
alle
Weihen
erteilen
(Priesterweihe
am
26.
März
1703).
Leider
wissen
wir
nicht,
welche
Verdienste
ihm
wenig
später
die
Ernennung
zum
Geistlichen
Rat
und
Geheimsekretär Johann Hugos einbrachten. Ab 1692 hatte er ein Kanonikat am Stift St. Florin und zwei weitere kleinere Benefizien inne.
Da
beim
Tod
des
Weihbischofs
Verhorst
am
12.
Juli
1708
keine
höherwertigen
Pfründe
zur
Disposition
standen,
ließ
Johann
Hugo
die
Pontifikalhandlungen
wiederum
durch
einen
Speyerer
Weihbischof
Peter
Cornelius
von
Beywegh,
vollziehen
(vom
2l.
September
1708
bis
zum
11.
Mai
1710).
Offensichtlich
entschloss
sich
der
Erzbischof
dann
(wie
beim
Vorgänger?),
die
weihbischöflichen
Einkünfte
aus
der
bischöflichen
Mensa
zu
bestreiten
und
ernannte
Eyss,
der
am
l0.
März
1710
die
päpstliche
Bestätigung
und
Ernennung
zum
Titularbischof
von
Rosmel
(heut
und
wohl
schon
zu
Eyss'
Zeiten
-
nicht
zu
identifizieren)
erhielt.
Weihbischof
Beywegh,
assistiert
von
den
Äbten
von
Rommersdorf
und
Maria
Laach,
erteilte
ihm
am
11.
Mai
1710
in
der
Kapuzinerkirche
im
Tal
Ehrenbreitstein
die
Bischofsweihe.
Auch
Kurfürst
Johann
Hugo
von
Orsbeck
wohnte
der
Feier
bei
und
gab
darauf
im
Refektorium
der
Patres
ein
großes
Essen.
Am
23.
Mai
übertrug
ihm
der
Erzbischof
die
Ämter
des
Generalvikars
und
Offizials
im
Obererzstift,
die
er
am
5.
beziehungsweise
20.
Juni
antrat.
Das
Offizialat
war
zwischenzeitlich
kommissarisch
vom
Siegler
Johann
Michael
Heinster
betreut worden.
Der
Jurist
musste
sich
zunächst
wieder
den
Auseinandersetzungen
mit
dem
Luxemburger
Provinzialrat
stellen,
der
nun
einen
eindeutig
staatskirchlichen
Kurs
steuerte.
Für
immer
neue
Rechtsakte,
für
die
Verleihung
von
Pfründen,
Teilung
von
Pfarreien,
Vorladungen
vor
das
Offizialat
in
Trier
beanspruchte
man
das
Plazet
und
scheute
auch
vor
Eingriffen
in
die
bischöfliche
Disziplinargewalt
gegenüber
Klerikern
nicht
zurück.
Eine
große
Denkschrift
durch
Eyss
vom
14.
Mai
1717
änderte
nichts
daran,
dass
er
berechtigte
Klagen
der
Luxemburger
zum
Beispiel
über
die
Weihe
von
Klerikern
auf
völlig
unzureichende
Weihetitel,
wodurch
das
Klerusproletariat
erhöht
wurde,
anerkennen
musste.
Dass
jetzt
der
Staat
die
Bemessung
der
Weihetitel
kontrollierte,
verschärfte
das
Aufsichtsrecht.
Für
das
luxemburgische
Territo-rium
kam
es
jedenfalls
zu
spät,
daß
Kurfürst
Franz
Ludwig
am
2.
Dezember
1724
die
Titelpflicht
für
das
ganze
Erzbistum
neu
ordnete.
Unter
diesen
Umständen
erscheint
es
fast
erklärlich,
dass
sich
der Luxemburger Klerus den Beiträgen für die Palliumskosten Franz Ludwigs entziehen konnte.
Um
1725
spitzte
sich
die
Lage
zu,
als
unter
der
Generalgouverneurin
Erzherzogin
Maria
Elisabeth
Pläne
zur
Einrichtung
eines
landesinternen
Offizialats
(officialis
in
partibus)
ein
konkretes
Stadium
erreichten.
Eyss
besaß
die
Kraft,
rechtzeitig
die
Gesamttaktik
zu
ändern.
In
einer
Denkschrift
vom
26.
Mai
1725
erkannte
er
dem
Staat
das
Recht
auf
das
Plazet
zu,
forderte
aber
statt
dessen
die
regelmäßige
Erteilung.
Zwar
kam
eine
für
1726
geplante
Konferenz
in
Brüssel
nicht
zustande,
Eyss
hatte
aber
in
gewissem
Sinn
den
Luxemburger
Separatismus
unterlaufen.
Der
Preis
war
allerdings hoch. Ohne staatliche Zustimmung ging jetzt so gut wie nichts mehr.
Es
ist
mehr
eine
Geschmacksfrage,
ob
der
Beiname
"Jansenistenhammer"
den
man
Eyss
zulegte,
entsprechend
der
Assoziation
zum
"Hexenhammer" Lob oder Tadel meint.
Weithin
bekannt
war
er
als
Rechtsgelehrter
und
besonders
als
Kanzelredner.
Vom
Papst
Clemens
XI.
erhielt
er
den
Auftrag,
den
Kardinal
Erzbischof
von
Paris,
Ludwig
Anton
de
Noailles,
vom
Schisma
abzuhalten
und
dahin
zu
bringen,
dass
er
die
Bulle
"Unigenitus"
annehme
und
veröffentliche.
Wirklich
gewann
der
Trierer
Weihbischof
den
Kardinal
wieder
für
die
Kirche,
und
Papst
Clemens
sagte
von
ihm,
dass
der
berühmte
Weihbischof
von
Trier höherer Ehrenstelle wert sei. Er wünsche nur, dass die Kirche Gottes noch von mehreren solcher guten Hirten regiert und geleitet werde.
Dem
Weihbischof
von
Eyss
ist
es
auch
zu
verdanken,
daß
die
Absicht
Ludwig
XIV.
und
seiner
Nachfolger,
die
Bistümer
Metz
und
Toul
von
dem
Erzbistum
Trier
schon
damals
zu
trennen,
gänzlich
vereitelt
wurde.
Der
Trierer
Weihbischof
fürchtete
weder
die
französischen
Drohungen
noch
offene
Gewalt.
Man
kann
sich
denken,
wie
hoch
er
von
seinen
Vorgesetzten,
Kurfürst
Johann
Hugo
von
Orsbeck
und
besonders
von
Kurfürst
Franz
Ludwig geschätzt wurde.
Ausführlich
informierte
er
die
Kurie
über
jeden
seiner
Schritte.
Mit
einem
Pastoralbrief
vom
22.
Juli
1714
schloss
er
sich
der
Verurteilung
der
"Reflexions
morales
sur
les
Evangiles"
Quesnels
durch
die
Bulle
vom
8.
September
1713
an,
erneuerte
dies
auf
kurfürstlichen
Befehl
am
22.
Februar
1715
(Karl
Joseph
brauchte
die
Unterstützung
der
Kurie
für
Familienpläne)
und
dehnte
dies,
ebenso
in
einem
erneuten
Pastoralschreiben
vom
14.
Juni
1717
(erzbischöfliche
Verfü-gung
vom
10.
Juni)
auf
alle
Werke
Quesnels
aus.
Er
stützte
sich
dabei
weniger
auf
theologische
Argumente,
zum
Beispiel
gegen
die
von
Quesnel
behauptete
Unwiderstehlichkeit
der
Gnade
Christi
oder
die
Sündhaftigkeit
allen
Tuns
der
Heiden,
sondern
auf
formale
Gründe
wie
die
Unfehlbarkeit
des
Papstes
und
die
Unerlaubtheit
einer
Appellation
an
ein
Generalkonzil.
Als
dies
auf
den
Widerspruch
des
gallikanisch
orientierten
Metzer
Parlaments
stieß,
drohte
er
am
20.
Oktober
1717
mit
der
Exkommunikation
und
ließ
im
Dezember
1718
in
den
französischen
Teilen
des
Erzbistums
eine
Instruktion
"Veritas
catholica
circa
Constitutionem
/
La
vérité
catholique
sur
la
constitution"
verteilen,
in
der
die
Exkommunikation
über
alle
an
ein
Generalkonzil
Appellierenden
ausgesprochen
wurde.
Das
Parlament
verbot
am
17.
Juni
1719
jedoch
die
Verbreitung
der
Schrift.
Gerade
deswegen
gehörte
Eyss
am
l0.
September
1719
zu
den
Unterzeichnern
einer
in
Rom
zugunsten
Unfehlbarkeit
und
Bulle
veröffentlichten
Deklaration.
Die
von
den
Jesuiten
dominierte
Universität
Trier
unterstützte
ihn
dabei
durch
einen
im
gleichen
Jahr
veröffentlichten,
ganz
ultramontanistisch
orientierten
Ratschlag.
Betroffen
hiervon
waren
vor
allem
Bürger,
Klerus
und
Stiftskanoniker
des
Raums
Carignan
und
Stenay,
wo
der
Beichtvater
von
Orval,
Jean
Martini
(vgl.zu
Verhorst),
eine
Art
Kleruskongregation
geschaffen
hatte.
Am
19.
Juni
1717
stimmte
diese
zusammen
mit
Klerikern
aus
dem
Bistum
Metz
der
Appellation
der
sogenannten
"Vier
Bischöfe"
(von
Senez,
Montpellier,
Boulogne
und
Mirepoix)
an
ein
Generalkonzil
zu.
Als
Eyss
am
20.
Oktober
1717
gegen
sie
vorging,
stieß
er
auf
den
nachhaltigen
Widerstand
der
örtlichen
Verwaltung und des Militärs, der alle Anweisungen des Weihbischofs vereitelte, auch als dieser die Exkommunikation aussprach.
Eyss'
unbedingtes
Eintreten
für
die
päpstliche
Unfehlbarkeit
brachte
die
endgü1tige
Konfrontation
mit
Bischof
Coislin
von
Metz,
der
offen
die
Unfehlbarkeit
des
Papstes
ablehnte
und
auf
den
von
den
Konzilien
von
Basel
und
Konstanz
formulierten
obersten
Richter,
das
Generalkonzil,
verwies.
Ent-scheidender
aber
war,
dass
Eyss
ohne
viel
Rücksicht
die
Autorität
des
Bischofs
unterhöhlte
und
mit
Berufung
auf
die
metropolitane
Gerichtsbarkeit
von
diesem
zurückgewiesene
Kandidaten
weihte
und
seine
und
seines
Offzials
Anordnungen
offen
annullierte.
Coislin
sah
nicht
ganz
zu
Unrecht
in
Eyss
den
von
Rom
ferngesteuerten
Versuch,
zugunsten
einer
päpstlichen
Plenipotenz
die
Autorität
der
Ortsbischöfe
zu
untergraben.
Gegen
die
Abtei
Orval
ging
auch
Eyss
zunächst
nicht
vor,
obwohl
sich
dort
alle
prominenten
Jansenisten
zumindest
eine
Zeitlang
aufhielten,
die
Bibliothek
voller
jansenistischer
Bücher
war,
Jansenisten
die
wichtigsten
Klosterämter
innehatten
und
Rom
zugeneigte
Novizen
abgewiesen
wurden.
Die
Zisterzienser
beriefen
sich
auf
ihre
Exemtion
und
konnten
der
Rückendeckung
durch
die
Brüsseler
Regierung
sicher
sein.
Die
1714
von
Eyss
übersandte
Bulle
"Unigenitus"
wurde
nicht
veröffentlicht;
man
las
offen
die
"Reflexions
morales".
Auch
als
Eyss
im
Mai
l714
den
Weihekandidaten
die
Weihe
verweigerte,
als
sie
die
Unterschrift
unter
das
"Formular"
von
l655
gegen
Jansenius
verweigerten,
blieb
Orval
jansenistisch
und
führte
diesen
Geist
auch
fort,
nachdem
auf
eine
Intervention
des
Internuntius
Joseph
Spinelli
hin
im
Jahr
1725
l5
Mönche
die
Abtei
verließen.
Während
nach
1720
der
Jansenismus
in
Frankreich
an
Kraft
verlor,
soll
Eyss
einen
entscheidenden
Beitrag
dazu
geleistet
haben,
indem
er
1729
an
der
Unterwerfung
des
Pariser
Erzbischofs
Louis
Antoine
de
Noailles
erheblichen
Anteil
hatte.
Des
Weihbischofs
Anteil
an
den
geistlichen
Maßnahmen
der
beiden
Erzbischöfe
läßt
sich
naturgemäß
nicht
messen,
dürfte
aber
erheblich
gewesen
sein.
Seiner
Nähe
zu
den
Jesuiten
entsprang
die
Einführung
des
im
Jahr
1692
von
seinem
Vorgänger
approbierten
Katechismus
des
P.
Philippe
Scouville
SJ
am
24.
Juli
1714
für
das
ganze
Bistum.
Sie
stellte
die
Pfarrkatechese
auf
eine
einheitliche
Grundlage
und
war
neben
der
Übertragung
des
ausschließlichen
Rechts
zur
Dozierung
von
Philosophie und Theologie in Koblenz an die dortigen Jesuiten wohl der entscheidende seelsorgliche Schritt zur Abwehr des Jansenismus.
Dies
fügte
sich
zudem
in
die
Bemühungen
ein,
nach
dem
Abzug
der
Franzosen
mit
dem
Frieden
von
Rastatt
im
Jahr
1714
die
Qualität
der
theologischen
Bildung
und
Fortbildung
zu
heben.
Schon
am
6.
April
1713
hatte
Karl
Joseph
die
Verordnung
erneuert,
dass
alle
Geistlichen
bei
den
dekanalen Versammlungen zu erscheinen hätten.
Franz
Ludwig
setzte
dies
mit
mehreren,
von
Eyss
inspirierten
Verordnungen
fort:
Prälimi
nar-Gerichtsordnung
vom
l.
Januar
1719,
Ordnung
für
das
Konsistorium
in
Trier
und
das
Offizialatskommissariat
in
Koblenz
vom
l0.
März
1719
mit
späteren
Ergänzungen;
Synodalstatuten
vom
2.
Mai
1719;
Verordnungen
vom
10.
Juli
1719,
die
unter
anderem
die
Prüfung
aller
Weihekandidaten
vorschrieben,
am
26.
Dezember
1719
Exerzitien
im
Abstand
von
drei
Jahren
forderten
(Eyss
hielt
sie
selbst
bei
den
Jesuiten
oder
Kartäusern),
und
am
25.
Mai
1722
die
sogenannte
"Congregatio
Carolina"
einführte,
gemäß
der
sich
je
zehn
bis
zwölf
Priester
zur
Pflege
von
Gemeinschaft
und
Fortbildung
jährlich
versammeln
sollten.
Eine
Synode
im
Jahr
1720,
die
möglicherweise
eine
undatierte
Sammlung
solcher
Verordnungen
entgegennahm,
war
möglicherweise
seit
langem
wieder
die
erste.
Auch
an
der
Neuordnung
der
Universität,
besonders
an
der
Reform
der
juristischen
Fakultät
vom
l0.
Oktober
1722,
dürfte
Eyss
nicht
unbeteiligt
gewesen
sein. Die liturgische "Antwort" auf den Jansenismus waren Anweisungen für verstärkte eucharistische Gebetstage, für Prozessionen und Segnungen.
Um
1725
hatte
sich
Eyss
einen
Ruf
weit
über
das
Erzbistum
hinaus
erworben.
Der
Karmeliter
Brocardus
a
S.
Nicolao,
Haustheologe
in
der
Abtei
St.
Maximin,
widmete
ihm
sein
1726
in
Trier
erscheinendes
Werk
gegen
die
Irrtümer
Quesnels.
Als
sich
Eyss
1724/25
erneut
um
ein
Kanonikat
in
St.
Simeon
bewarb
(am
3.
Februar
1717
hatte
Clemens
XI.
für
ihn
nur
ein
Extrakanonikat
durchsetzen
können)
und
erneut
abgewiesen
wurde
(nun
mit
dem
Hinweis
auf
sein
Alter
von
mehr
als
56
Jahren),
konnte
er
sich
unter
anderem
auf
die
Fürsprache
mehrere
Kardinäle,
des
Bischofs
von
Mecheln
und
des
Nuntius
stützen.
Dennoch
entschied
1727
die
Rota
gegen
ihn.
Ein
Kanonikat
im
Stift
Pfalzel,
das
er
1727
erhielt,
war
nur
ein
dürftiger
Ersatz.
Neben
seiner
großen
Tätigkeit
im
Ausland
versah
jedoch
der
Weihbischof
auch
in
Trier
unablässig
und
mit
größtem
Eifer
seine
oberhirtlichen
Pflichten.
Über
2000
junge
Leute
hat
er
zu
Priestern
geweiht,
und
er
übertrifft
hierin
vielleicht
noch
den
Jubilarbischof
Michael
Felix
Korum.
Zahllos
sind die Kinder und Erwachsenen, denen er das Sakrament der Firmung erteilte und zahllos die Schwestern, die er eingekleidet hat.
Zeichen
des
Neubeginns
ist
auch
die
große
Zahl
der
von
Eyss
konsekrierten
Kirchen
(ohne
Kapellen
und
Altäre).
Der
Weihbischof
von
Eyss
weihte
auch
den
heute
noch
stehenden
Marienaltar
vor
dem
alten
Gymnasium
in
Trier
feierlich
ein.
In
Coblenz
stand
auch
das
von
ihm
erbaute
große
Haus
der
Karmeliterkirche
gegenüber
an
der
Ecke
der
Karmeliter-
und
Rheinstraße.
Es
hatte
8
Fenster
in
der
Straßenfront
und
war
hier
im
Unterstock
ganz
mit
Platten
von
schwarzem
geschliffenem
Marmor
bekleidet.
Stramberg
erzählt,
die
Pferde
des
Kurfürsten
seien
einst
vor
diesem
Marmorspiegel
scheu
geworden
und
so
hätte
die
ganze
Täfelung
übertüncht
werden
müssen.
Eine
Zeit
lang
war
dieses
Haus
Emigrantenwohnung
und
zur
Kaserne
gemacht.
Das
elterliche
Haus
in
Vallendar
scheint
ebenfalls
dem
Weihbischof
zugefallen
zu
sein,
denn
Stramberg
berichtet,
jener
habe
dasselbe
zu
einem
Stibendium
für
studierende
Jünglinge
bestimmt
und
sei
dasselbe
um
1830
verkauft
worden.
Seit
wann
er
in
dem
von
Johann Michael Heinster (gestorben am 11. April 1728) erbauten Pfarrhaus von St. Laurentius in Trier wohnte, wissen wir nicht. Dort starb er.
Von
einer
Reise
nach
Echternach
zurückgekehrt,
verfiel
er
im
Oktober
1729
in
eine
längere
Krankheit
und
starb
zu
derselben
Stunde
und
am
nämlichen
Tage,
den
er
auf
den
Tag
genau
lange
vorhergesagt
hatte,
am
25.
November
1729.
Allgemein
und
tief
betrauert
wurde
das
Hinscheiden
im
ganzen
Erzstift
Trier.
Nach
einem
Trauerzug
durch
Palaststraße
und
Brotstraße
und
den
Exequien
durch
Abt
Modestus
Mannheim
von
St.
Matthias
wurde
er
in
der
Laurentiuskirche
beigesetzt,
wo
er
auch
gewohnt
hatte.
Eyss
hatte
das
Stammhaus
der
Familie
in
Vallendar
einer
Stiftung
vermacht.
Am
16.
Juni
1803,
zwei
Tage
vor
dem
Beginn
der
Zerstörung,
wurde
das
Grab
in
der
Laurentiuskirche
geöffnet
und
die
Gebeine
in
die
Liebfrauenkirche
neben
dem
Dom
umgebettet,
wo
man
auch
den
Großteil
des
Grabmals
wiedererrichten
konnte.
Die
Familie
ließ
ihm
ein
Denkmal
errichten, das ihn "Orakel des Vaterlandes" nannte. Seine Grabinschrift daselbst lautet in deutscher Übersetzung:
Hier
ruht
nach
angestrengter
Arbeit,
liegt
und
schweigt
das
gemeinsame
Orakel
des
ganzen
Vaterlandes,
der
Hochwürdige
und
sehr
berühmte
Herr
Johann
Matthias
von
Eyss,
Bischof
von
Rosmel,
unter
4
Erzbischöfen
und
Kurfürsten
von
Trier
ununterbrochen
20
Jahre
hindurch
tätig
als
Weihbischof,
als
Generalvikar
und
Offizial
Kapitular
der
Collegiatsstifter
St.
Simon
von
Trier,
St.
Florin
in
Koblenz
und
zu
Pfalzel.
Als
Vorkämpfer
der
apostolischen
Gerechtsame,
als
scharfer
Gegner
der
Häresieen
und
besonders
der
Jansenisten
war
er
hierin
ein
Nachfolger
und
eifriger
Verehrer
des
hl.
Carl
Borromäus.
Er
starb,
wie
er
vorausgesagt,
am
25.
November
1729
um
8
Uhr
abends
im
61.
Lebensjahre.
Um
die
Erzdiözese
und
die
Kirche hat er sich hohe Verdienste erworben.
Nachhaltigeren
Respekt
vor
der
für
Trierer
Verhältnisse
offenbar
unfassbaren
Gestalt
drückt
die
Sage
aus,
die
gerade
ihm
die
Verbannung
des
uralten
Stadtgeistes
und
Christenverfolgers
Rictiovarus
zutraute.
Das
Grabmal
des
Weihbischofs
Matthias
von
Eyss:
Neben
dem
Dom
in
Trier
und
baulich
mit
ihm
verbunden
erhebt
sich
der
feingliedrige
Bau
der
Liebfrauenkirche,
die
seit
jeher
die
Funktion
einer
Dompfarrkirche
ausübt.
Die
Liebfrauenkirche
weist
als
Besonderheit
einen
kreuzförmigen
Grundriß
auf.
Vergleichen
läßt
er
sich
auch
mit
der
Darstellung
der
"Rosa
mystica",
der
mystischen
Rose
(Ehrentitel
der
Jungfrau
Maria).
Von
der
zentralen
Vierung
entwickeln
sich
vier
polygonale
Arme,
in
denen
sich
Kapellen
befinden,
die
einen
blütenartigen
Zusammenschluß
von
Apsiden
bilden.
In
ihrer
Mitte
erhebt
sich
über
zwei
Geschossen
der
Vierungsturm.
In
der
ersten
östlichen
Kapelle
neben
der
Eingangshalle
thront
eine
Muttergottes
mit
Kind.
In
der
nächsten
Kapelle
zeigt
ein
spätgotisches
Wandgemälde
drei
Heiligengestalten.
In
den
übrigen
Kapellen
sind
weitere
Grabdenkmäler,
Grabmale
und
Epitaphaltäre
von
Geistlichen
zu
sehen,
so
das
Grabmal
des Weihbischofs Matthias von Eyss (†1729) in der darauffolgenden Kapelle.
Über
die
im
Koblenzer
Raum
ansässige
Familie
von
Eyß
wird
folgendes
berichtet
(Abschrift
aus
dem
Koblenzer
Staatsarchiv
Abt.
53b, Nr. 1185 sowie Ergänzungen aus dem Internet):
Eine
der
hervorragendsten
und
angesehensten
Familien
rechter
Rheinseite
-
schon
seit
dem
dreißigjährigen
Krieg
-
ist
die
aus
Vallendar stammende Familie von Eyß.
Der älteste dieses Namens, der uns begegnet, ist
Matthias von Eyss
Geboren
um
1615
in
Vallendar;
er
ist
kurtrierischer
Amtsverwalter
von
Vallendar
und
Isenburg;
er
heiratete
um
1635
Johanna
von
Enschringen.
Doch
um
diese
Zeit
gibt
es
einen
weiteren
von
Eyß,
Konrad
von
Eyß,
1653-1669
Kantor
im
Erzbistum
Trier.
Am
23.
April
1644
meldet
er
sich
zum
Subdiakonat
und
am
22.
Juni
1644
zur
ersten
Residenz,
müßte
daher
spätestens
1641
Kanoniker
in
St.
Pauli
angenommen
worden
sein.
Am
15.
Juni
1648
ist
er
als
Kapitularkanoniker
bezeugt
und
wurde
am
26.
März
1653
zum
Kantor
gewählt.
Seit
1652
war
er
Sekretär
des
Kapitels,
1646
und
1648
Kellner.
Er
starb
am
20.
September
1669.
Eine
Verwandtschaft mit Matthias von Eyss dürfte gegeben sein (siehe Buch ‚Das Erzbistum Trier' von Franz Josef Heyden).