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Genealogie der Kobenzer Familie Teil 1
Eine Margarete von Enschringen (gest. 1551) war mit Franz von Liebenstein (gest. 1558) verheiratet. (die Burgen die "Feindlichen Brüder" waren im Besitz der von Sterrenberg und von Liebenstein bei Kamp-Bornhofen). Ihr Doppelgrabdenkmal ist Bestandteil der Kanzel in der Pfarrkirche St. Nikolaus in Kamp. Die von Enschringen und von Ufflingen besaßen Besitzungen aus dem Manderscheider Lehen. So auch den Hof Panteberg mit 59 Morgen Ländereien. Dieser freiadlige Hof liegt im Herzogtum Luxemburg und gehörte zum Rittergut Ufflingen. dieser Hof war ein Lehen der Söhne und Töchter der Grafen von Manderscheid. Von diesen kam er an die von Enschringen, von denen an die von Benzeradt und von jenen 1719 durch Kauf an den Weihbischof von Eyß. Matthias von Eyss wurde am 20. November 1667 von Kaiser Leopold I. in den Reichsadelstand erhoben. Eine Copie des Adelsdiploms, dessen Original sich im Besitz des Kaufmanns Freiherr Jakob von Eyss in Niederlahnstein befindet, liegt im Coblenzer Staatsarchiv. Das den Herren von Eyss verliehene Wappen wurde oben schon beschrieben. Kinder: 1. Antonius von Eyss, geb. September 1640 in Vallendar, gestorben 27. Mai 1702, heiratete in Vallendar Maria Theresia von Ufflingen; 2. Nikolaus von Eyss 3. Clarissini von Eyss, getauft 12.3.1645 in Vallendar 4. Elisabetha von Eyss, getauft 10.4.1647 in Vallendar. Anton(ius) von Eyss, Sohn von Matthias von Eyss, geboren im September 1640 in Vallendar war Bürgermeister und Schultheiß in Vallendar und mit Maria Susanna Theresia von Ufflingen vermählt. Letztere war eine Tochter des Joh. Heinr. von Ufflingen und der Barbara Philippi. Diese noch viel ältere adlige Familie v. Ufflingen aus Luxemburg hatte im Großoheim der Frau von Eyss, geb. von Ufflingen, dem Martinsstift in Münstermaifeld schon 1622 - 1641 einen Dekan geschenkt, der ebenfalls Johann Heinrich von Ufflingen hieß. Anton von Eyss hatte mehrere Kinder: Matthias oder Joannes Henricus, getauft 23.7.1669 in Vallendar (siehe unten) Joannes Matthias, getauft 5.3.1671 in Vallendar Veronica, getauft am 22.10.1672 in Vallendar Anna Elisabetha, getauft am 23.9.1674 in Vallendar. Conradus, getauft 8.3.1677 in Vallendar Maria Bernarda Margaretha, getauft 9.11.1681 in Vallendar, gest. nach 1719, heiratet am 6.9.1706 in Vallendar Gerhard Antonius Jacobi Johannes Petrus, getauft am 8.6.1684 in Vallendar Henricus Ernestus, getauft 13.7.1687 in Vallendar, gestorben 4.9.1699 Philipp Jakob , getauft im Januar 1692 in Vallendar (siehe unten) Nikolaus von Eyss , Antons Bruder, war mit Timotea Limbach vermählt. Dieser Eheleute Kinder Maria Veronika, Johanna Gertrud und Konrad verkauften am 10. Juli 1722 die ihnen von mütterlicher Seite zugefallenen Güter in Weitersburg. Philipp Jakob von Eyss , Sohn von Anton von Eyss, vermählte sich mit Deliana Maria von Kaysersfeld, zu deren Vorfahren die adligen Familien von Hogendorf und von Both gehören. Er war 1729 Hofkammerrat der kurtrierischen Hofkammer in Ehrenbreitstein, wo er in den Kämpfen zwischen der Bürgerschaft und der kurtrierischen Regierung vermittelnd wirkte. Er wohnte in Vallendar, während sein Mithofrat Edmund von Kehin in der Kirchstrasse zu Ehrenbreitstein wohnte, der Miterbauer der kurfürstlichen beiden Cameralhäuser geworden war. Herr Hoffrath von Eyß in Coblentz/ welcher im Jahr 1732 nach allerhand umbsonst angewendeten Mittelen mit einem schmertzhafften Armb/ und 2. steiff eingekrümbten unbeweglichen Fingeren an der lincken Hand/ nach Sayn gekommen/ mit Beicht/ Communion/ und Opfer den H. Armb verehret/ von Sayn aber ohne Schmertzen nach Haus gegangen/ und sein 2 Finger gleich den anderen wieder beweglich bekommen. Er selbst jetzo noch im Leben wird Jedermann danckbahrliche Zeugnis hiervon geben (Internet). Sohn: Johann Matthias Heinrich Franz Anton Adam von Eyss, geboren am 11. Mai 1727. Noch bedeutender als Philipp Jakob war dessen älterer Bruder Bischof Johann Matthias, der bekannte Weihbischof von Trier. Johannes Matthias von Eyss, Weihbischof von Trier Johannes Matthias von Eyss füllte seine Aufgabe als Weihbischof und die ihm zugefallene Rolle so überragend aus, daß er fast in die Geltung des eigentlichen Landesvaters hineinwuchs und einen Beliebtheitsgrad erlangte, der ihm zum Gegenstand von Sagen und Legenden werden ließ. Es war zudem wohl nicht nur barocke Übertreibung, wenn ihn mancher seiner Pfarrer wie einen Heiligen verehrte. Johannes Matthias wurde am 23. Juli 1669 in Vallendar als Sohn des kurtrierischen Schultheißen Anton von Eyss und der Maria Susanna Theresia von Ufflingen geboren (an anderer Stelle wird für das Geburtsdatum der 5. März 1671 angegeben). Der Großvater Matthias war am 20. November 1667 von Kaiser Leopold I. in den Reichsadelsstand erhoben worden, die Mutter entstammte einem alten luxemburgischen Adelsgeschlecht. Beide Familien stellten für den trierischen Dienst eine Reihe vorzüglicher Kleriker und Beamter. Ein Bruder Konrad, Kanoniker in Münstermaifeld, diente Johannes Matthias zeitweise als Kaplan, eine Schwester wurde Nonne im Kloster Stuben. Schon als Knabe zeigte er hervorragende Talente. Seine Gymnasialstudien vollendete er mit hohen Auszeichnungen am Gymnasium der Jesuitenpatres in Coblenz, denen er ein steter Freund blieb. Nach Gymnasialstudien bei den Jesuiten in Koblenz und Köln besuchte Johannes Matthias ab Mai 1687 die Universität Köln, dann die in Löwen, wo er mit dem kanonistischen Doktorgrad abschloss. Nach den üblichen Studienreisen durch halb Europa sammelte er sich nicht nur Menschenkenntnisse und ausgedehntes Wissen, sondern auch eine große und reichhaltige Bibliothek. Er scheint spätestens 1701 beim trierischen Generalvikariat tätig geworden zu sein, wo er für den Generalvikar Johann Peter Verhorst unter anderem die Konzepte im Jurisdiktionsstreit mit dem Luxemburger Provinzialrat anzufertigen hatte und das Archiv beziehungsweise die Registratur führte. Relativ spät, erst im März 1703, ließ er sich innerhalb von sechs Tagen durch Verhorst alle Weihen erteilen (Priesterweihe am 26. März 1703). Leider wissen wir nicht, welche Verdienste ihm wenig später die Ernennung zum Geistlichen Rat und Geheimsekretär Johann Hugos einbrachten. Ab 1692 hatte er ein Kanonikat am Stift St. Florin und zwei weitere kleinere Benefizien inne. Da beim Tod des Weihbischofs Verhorst am 12. Juli 1708 keine höherwertigen Pfründe zur Disposition standen, ließ Johann Hugo die Pontifikalhandlungen wiederum durch einen Speyerer Weihbischof Peter Cornelius von Beywegh, vollziehen (vom 2l. September 1708 bis zum 11. Mai 1710). Offensichtlich entschloss sich der Erzbischof dann (wie beim Vorgänger?), die weihbischöflichen Einkünfte aus der bischöflichen Mensa zu bestreiten und ernannte Eyss, der am l0. März 1710 die päpstliche Bestätigung und Ernennung zum Titularbischof von Rosmel (heut und wohl schon zu Eyss' Zeiten - nicht zu identifizieren) erhielt. Weihbischof Beywegh, assistiert von den Äbten von Rommersdorf und Maria Laach, erteilte ihm am 11. Mai 1710 in der Kapuzinerkirche im Tal Ehrenbreitstein die Bischofsweihe. Auch Kurfürst Johann Hugo von Orsbeck wohnte der Feier bei und gab darauf im Refektorium der Patres ein großes Essen. Am 23. Mai übertrug ihm der Erzbischof die Ämter des Generalvikars und Offizials im Obererzstift, die er am 5. beziehungsweise 20. Juni antrat. Das Offizialat war zwischenzeitlich kommissarisch vom Siegler Johann Michael Heinster betreut worden. Der Jurist musste sich zunächst wieder den Auseinandersetzungen mit dem Luxemburger Provinzialrat stellen, der nun einen eindeutig staatskirchlichen Kurs steuerte. Für immer neue Rechtsakte, für die Verleihung von Pfründen, Teilung von Pfarreien, Vorladungen vor das Offizialat in Trier beanspruchte man das Plazet und scheute auch vor Eingriffen in die bischöfliche Disziplinargewalt gegenüber Klerikern nicht zurück. Eine große Denkschrift durch Eyss vom 14. Mai 1717 änderte nichts daran, dass er berechtigte Klagen der Luxemburger zum Beispiel über die Weihe von Klerikern auf völlig unzureichende Weihetitel, wodurch das Klerusproletariat erhöht wurde, anerkennen musste. Dass jetzt der Staat die Bemessung der Weihetitel kontrollierte, verschärfte das Aufsichtsrecht. Für das luxemburgische Territo-rium kam es jedenfalls zu spät, daß Kurfürst Franz Ludwig am 2. Dezember 1724 die Titelpflicht für das ganze Erzbistum neu ordnete. Unter diesen Umständen erscheint es fast erklärlich, dass sich der Luxemburger Klerus den Beiträgen für die Palliumskosten Franz Ludwigs entziehen konnte. Um 1725 spitzte sich die Lage zu, als unter der Generalgouverneurin Erzherzogin Maria Elisabeth Pläne zur Einrichtung eines landesinternen Offizialats (officialis in partibus) ein konkretes Stadium erreichten. Eyss besaß die Kraft, rechtzeitig die Gesamttaktik zu ändern. In einer Denkschrift vom 26. Mai 1725 erkannte er dem Staat das Recht auf das Plazet zu, forderte aber statt dessen die regelmäßige Erteilung. Zwar kam eine für 1726 geplante Konferenz in Brüssel nicht zustande, Eyss hatte aber in gewissem Sinn den Luxemburger Separatismus unterlaufen. Der Preis war allerdings hoch. Ohne staatliche Zustimmung ging jetzt so gut wie nichts mehr. Es ist mehr eine Geschmacksfrage, ob der Beiname "Jansenistenhammer" den man Eyss zulegte, entsprechend der Assoziation zum "Hexenhammer" Lob oder Tadel meint. Weithin bekannt war er als Rechtsgelehrter und besonders als Kanzelredner. Vom Papst Clemens XI. erhielt er den Auftrag, den Kardinal Erzbischof von Paris, Ludwig Anton de Noailles, vom Schisma abzuhalten und dahin zu bringen, dass er die Bulle "Unigenitus" annehme und veröffentliche. Wirklich gewann der Trierer Weihbischof den Kardinal wieder für die Kirche, und Papst Clemens sagte von ihm, dass der berühmte Weihbischof von Trier höherer Ehrenstelle wert sei. Er wünsche nur, dass die Kirche Gottes noch von mehreren solcher guten Hirten regiert und geleitet werde. Dem Weihbischof von Eyss ist es auch zu verdanken, daß die Absicht Ludwig XIV. und seiner Nachfolger, die Bistümer Metz und Toul von dem Erzbistum Trier schon damals zu trennen, gänzlich vereitelt wurde. Der Trierer Weihbischof fürchtete weder die französischen Drohungen noch offene Gewalt. Man kann sich denken, wie hoch er von seinen Vorgesetzten, Kurfürst Johann Hugo von Orsbeck und besonders von Kurfürst Franz Ludwig geschätzt wurde. Ausführlich informierte er die Kurie über jeden seiner Schritte. Mit einem Pastoralbrief vom 22. Juli 1714 schloss er sich der Verurteilung der "Reflexions morales sur les Evangiles" Quesnels durch die Bulle vom 8. September 1713 an, erneuerte dies auf kurfürstlichen Befehl am 22. Februar 1715 (Karl Joseph brauchte die Unterstützung der Kurie für Familienpläne) und dehnte dies, ebenso in einem erneuten Pastoralschreiben vom 14. Juni 1717 (erzbischöfliche Verfü-gung vom 10. Juni) auf alle Werke Quesnels aus. Er stützte sich dabei weniger auf theologische Argumente, zum Beispiel gegen die von Quesnel behauptete Unwiderstehlichkeit der Gnade Christi oder die Sündhaftigkeit allen Tuns der Heiden, sondern auf formale Gründe wie die Unfehlbarkeit des Papstes und die Unerlaubtheit einer Appellation an ein Generalkonzil. Als dies auf den Widerspruch des gallikanisch orientierten Metzer Parlaments stieß, drohte er am 20. Oktober 1717 mit der Exkommunikation und ließ im Dezember 1718 in den französischen Teilen des Erzbistums eine Instruktion "Veritas catholica circa Constitutionem / La vérité catholique sur la constitution" verteilen, in der die Exkommunikation über alle an ein Generalkonzil Appellierenden ausgesprochen wurde. Das Parlament verbot am 17. Juni 1719 jedoch die Verbreitung der Schrift. Gerade deswegen gehörte Eyss am l0. September 1719 zu den Unterzeichnern einer in Rom zugunsten Unfehlbarkeit und Bulle veröffentlichten Deklaration. Die von den Jesuiten dominierte Universität Trier unterstützte ihn dabei durch einen im gleichen Jahr veröffentlichten, ganz ultramontanistisch orientierten Ratschlag. Betroffen hiervon waren vor allem Bürger, Klerus und Stiftskanoniker des Raums Carignan und Stenay, wo der Beichtvater von Orval, Jean Martini (vgl.zu Verhorst), eine Art Kleruskongregation geschaffen hatte. Am 19. Juni 1717 stimmte diese zusammen mit Klerikern aus dem Bistum Metz der Appellation der sogenannten "Vier Bischöfe" (von Senez, Montpellier, Boulogne und Mirepoix) an ein Generalkonzil zu. Als Eyss am 20. Oktober 1717 gegen sie vorging, stieß er auf den nachhaltigen Widerstand der örtlichen Verwaltung und des Militärs, der alle Anweisungen des Weihbischofs vereitelte, auch als dieser die Exkommunikation aussprach. Eyss' unbedingtes Eintreten für die päpstliche Unfehlbarkeit brachte die endgü1tige Konfrontation mit Bischof Coislin von Metz, der offen die Unfehlbarkeit des Papstes ablehnte und auf den von den Konzilien von Basel und Konstanz formulierten obersten Richter, das Generalkonzil, verwies. Ent-scheidender aber war, dass Eyss ohne viel Rücksicht die Autorität des Bischofs unterhöhlte und mit Berufung auf die metropolitane Gerichtsbarkeit von diesem zurückgewiesene Kandidaten weihte und seine und seines Offzials Anordnungen offen annullierte. Coislin sah nicht ganz zu Unrecht in Eyss den von Rom ferngesteuerten Versuch, zugunsten einer päpstlichen Plenipotenz die Autorität der Ortsbischöfe zu untergraben. Gegen die Abtei Orval ging auch Eyss zunächst nicht vor, obwohl sich dort alle prominenten Jansenisten zumindest eine Zeitlang aufhielten, die Bibliothek voller jansenistischer Bücher war, Jansenisten die wichtigsten Klosterämter innehatten und Rom zugeneigte Novizen abgewiesen wurden. Die Zisterzienser beriefen sich auf ihre Exemtion und konnten der Rückendeckung durch die Brüsseler Regierung sicher sein. Die 1714 von Eyss übersandte Bulle "Unigenitus" wurde nicht veröffentlicht; man las offen die "Reflexions morales". Auch als Eyss im Mai l714 den Weihekandidaten die Weihe verweigerte, als sie die Unterschrift unter das "Formular" von l655 gegen Jansenius verweigerten, blieb Orval jansenistisch und führte diesen Geist auch fort, nachdem auf eine Intervention des Internuntius Joseph Spinelli hin im Jahr 1725 l5 Mönche die Abtei verließen. Während nach 1720 der Jansenismus in Frankreich an Kraft verlor, soll Eyss einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben, indem er 1729 an der Unterwerfung des Pariser Erzbischofs Louis Antoine de Noailles erheblichen Anteil hatte. Des Weihbischofs Anteil an den geistlichen Maßnahmen der beiden Erzbischöfe läßt sich naturgemäß nicht messen, dürfte aber erheblich gewesen sein. Seiner Nähe zu den Jesuiten entsprang die Einführung des im Jahr 1692 von seinem Vorgänger approbierten Katechismus des P. Philippe Scouville SJ am 24. Juli 1714 für das ganze Bistum. Sie stellte die Pfarrkatechese auf eine einheitliche Grundlage und war neben der Übertragung des ausschließlichen Rechts zur Dozierung von Philosophie und Theologie in Koblenz an die dortigen Jesuiten wohl der entscheidende seelsorgliche Schritt zur Abwehr des Jansenismus. Dies fügte sich zudem in die Bemühungen ein, nach dem Abzug der Franzosen mit dem Frieden von Rastatt im Jahr 1714 die Qualität der theologischen Bildung und Fortbildung zu heben. Schon am 6. April 1713 hatte Karl Joseph die Verordnung erneuert, dass alle Geistlichen bei den dekanalen Versammlungen zu erscheinen hätten. Franz Ludwig setzte dies mit mehreren, von Eyss inspirierten Verordnungen fort: Prälimi nar-Gerichtsordnung vom l. Januar 1719, Ordnung für das Konsistorium in Trier und das Offizialatskommissariat in Koblenz vom l0. März 1719 mit späteren Ergänzungen; Synodalstatuten vom 2. Mai 1719; Verordnungen vom 10. Juli 1719, die unter anderem die Prüfung aller Weihekandidaten vorschrieben, am 26. Dezember 1719 Exerzitien im Abstand von drei Jahren forderten (Eyss hielt sie selbst bei den Jesuiten oder Kartäusern), und am 25. Mai 1722 die sogenannte "Congregatio Carolina" einführte, gemäß der sich je zehn bis zwölf Priester zur Pflege von Gemeinschaft und Fortbildung jährlich versammeln sollten. Eine Synode im Jahr 1720, die möglicherweise eine undatierte Sammlung solcher Verordnungen entgegennahm, war möglicherweise seit langem wieder die erste. Auch an der Neuordnung der Universität, besonders an der Reform der juristischen Fakultät vom l0. Oktober 1722, dürfte Eyss nicht unbeteiligt gewesen sein. Die liturgische "Antwort" auf den Jansenismus waren Anweisungen für verstärkte eucharistische Gebetstage, für Prozessionen und Segnungen. Um 1725 hatte sich Eyss einen Ruf weit über das Erzbistum hinaus erworben. Der Karmeliter Brocardus a S. Nicolao, Haustheologe in der Abtei St. Maximin, widmete ihm sein 1726 in Trier erscheinendes Werk gegen die Irrtümer Quesnels. Als sich Eyss 1724/25 erneut um ein Kanonikat in St. Simeon bewarb (am 3. Februar 1717 hatte Clemens XI. für ihn nur ein Extrakanonikat durchsetzen können) und erneut abgewiesen wurde (nun mit dem Hinweis auf sein Alter von mehr als 56 Jahren), konnte er sich unter anderem auf die Fürsprache mehrere Kardinäle, des Bischofs von Mecheln und des Nuntius stützen. Dennoch entschied 1727 die Rota gegen ihn. Ein Kanonikat im Stift Pfalzel, das er 1727 erhielt, war nur ein dürftiger Ersatz. Neben seiner großen Tätigkeit im Ausland versah jedoch der Weihbischof auch in Trier unablässig und mit größtem Eifer seine oberhirtlichen Pflichten. Über 2000 junge Leute hat er zu Priestern geweiht, und er übertrifft hierin vielleicht noch den Jubilarbischof Michael Felix Korum. Zahllos sind die Kinder und Erwachsenen, denen er das Sakrament der Firmung erteilte und zahllos die Schwestern, die er eingekleidet hat. Zeichen des Neubeginns ist auch die große Zahl der von Eyss konsekrierten Kirchen (ohne Kapellen und Altäre). Der Weihbischof von Eyss weihte auch den heute noch stehenden Marienaltar vor dem alten Gymnasium in Trier feierlich ein. In Coblenz stand auch das von ihm erbaute große Haus der Karmeliterkirche gegenüber an der Ecke der Karmeliter- und Rheinstraße. Es hatte 8 Fenster in der Straßenfront und war hier im Unterstock ganz mit Platten von schwarzem geschliffenem Marmor bekleidet. Stramberg erzählt, die Pferde des Kurfürsten seien einst vor diesem Marmorspiegel scheu geworden und so hätte die ganze Täfelung übertüncht werden müssen. Eine Zeit lang war dieses Haus Emigrantenwohnung und zur Kaserne gemacht. Das elterliche Haus in Vallendar scheint ebenfalls dem Weihbischof zugefallen zu sein, denn Stramberg berichtet, jener habe dasselbe zu einem Stibendium für studierende Jünglinge bestimmt und sei dasselbe um 1830 verkauft worden. Seit wann er in dem von Johann Michael Heinster (gestorben am 11. April 1728) erbauten Pfarrhaus von St. Laurentius in Trier wohnte, wissen wir nicht. Dort starb er. Von einer Reise nach Echternach zurückgekehrt, verfiel er im Oktober 1729 in eine längere Krankheit und starb zu derselben Stunde und am nämlichen Tage, den er auf den Tag genau lange vorhergesagt hatte, am 25. November 1729. Allgemein und tief betrauert wurde das Hinscheiden im ganzen Erzstift Trier. Nach einem Trauerzug durch Palaststraße und Brotstraße und den Exequien durch Abt Modestus Mannheim von St. Matthias wurde er in der Laurentiuskirche beigesetzt, wo er auch gewohnt hatte. Eyss hatte das Stammhaus der Familie in Vallendar einer Stiftung vermacht. Am 16. Juni 1803, zwei Tage vor dem Beginn der Zerstörung, wurde das Grab in der Laurentiuskirche geöffnet und die Gebeine in die Liebfrauenkirche neben dem Dom umgebettet, wo man auch den Großteil des Grabmals wiedererrichten konnte. Die Familie ließ ihm ein Denkmal errichten, das ihn "Orakel des Vaterlandes" nannte. Seine Grabinschrift daselbst lautet in deutscher Übersetzung: Hier ruht nach angestrengter Arbeit, liegt und schweigt das gemeinsame Orakel des ganzen Vaterlandes, der Hochwürdige und sehr berühmte Herr Johann Matthias von Eyss, Bischof von Rosmel, unter 4 Erzbischöfen und Kurfürsten von Trier ununterbrochen 20 Jahre hindurch tätig als Weihbischof, als Generalvikar und Offizial Kapitular der Collegiatsstifter St. Simon von Trier, St. Florin in Koblenz und zu Pfalzel. Als Vorkämpfer der apostolischen Gerechtsame, als scharfer Gegner der Häresieen und besonders der Jansenisten war er hierin ein Nachfolger und eifriger Verehrer des hl. Carl Borromäus. Er starb, wie er vorausgesagt, am 25. November 1729 um 8 Uhr abends im 61. Lebensjahre. Um die Erzdiözese und die Kirche hat er sich hohe Verdienste erworben. Nachhaltigeren Respekt vor der für Trierer Verhältnisse offenbar unfassbaren Gestalt drückt die Sage aus, die gerade ihm die Verbannung des uralten Stadtgeistes und Christenverfolgers Rictiovarus zutraute. Das Grabmal des Weihbischofs Matthias von Eyss: Neben dem Dom in Trier und baulich mit ihm verbunden erhebt sich der feingliedrige Bau der Liebfrauenkirche, die seit jeher die Funktion einer Dompfarrkirche ausübt. Die Liebfrauenkirche weist als Besonderheit einen kreuzförmigen Grundriß auf. Vergleichen läßt er sich auch mit der Darstellung der "Rosa mystica", der mystischen Rose (Ehrentitel der Jungfrau Maria). Von der zentralen Vierung entwickeln sich vier polygonale Arme, in denen sich Kapellen befinden, die einen blütenartigen Zusammenschluß von Apsiden bilden. In ihrer Mitte erhebt sich über zwei Geschossen der Vierungsturm. In der ersten östlichen Kapelle neben der Eingangshalle thront eine Muttergottes mit Kind. In der nächsten Kapelle zeigt ein spätgotisches Wandgemälde drei Heiligengestalten. In den übrigen Kapellen sind weitere Grabdenkmäler, Grabmale und Epitaphaltäre von Geistlichen zu sehen, so das Grabmal des Weihbischofs Matthias von Eyss (†1729) in der darauffolgenden Kapelle.
Über die im Koblenzer Raum ansässige Familie von Eyß wird folgendes berichtet (Abschrift aus dem Koblenzer Staatsarchiv Abt. 53b, Nr. 1185 sowie Ergänzungen aus dem Internet): Eine der hervorragendsten und angesehensten Familien rechter Rheinseite - schon seit dem dreißigjährigen Krieg - ist die aus Vallendar stammende Familie von Eyß. Der älteste dieses Namens, der uns begegnet, ist Matthias von Eyss Geboren um 1615 in Vallendar; er ist kurtrierischer Amtsverwalter von Vallendar und Isenburg; er heiratete um 1635 Johanna von Enschringen. Doch um diese Zeit gibt es einen weiteren von Eyß, Konrad von Eyß, 1653-1669 Kantor im Erzbistum Trier. Am 23. April 1644 meldet er sich zum Subdiakonat und am 22. Juni 1644 zur ersten Residenz, müßte daher spätestens 1641 Kanoniker in St. Pauli angenommen worden sein. Am 15. Juni 1648 ist er als Kapitularkanoniker bezeugt und wurde am 26. März 1653 zum Kantor gewählt. Seit 1652 war er Sekretär des Kapitels, 1646 und 1648 Kellner. Er starb am 20. September 1669. Eine Verwandtschaft mit Matthias von Eyss dürfte gegeben sein (siehe Buch ‚Das Erzbistum Trier' von Franz Josef Heyden).

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